Malermeisterbetrieb seit 2006

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AGB

Bitte lesen Sie unsere Geschäftsbedingungen sorgfältig durch um spätere Missverständnisse auszuschließen.

  1. Geltungsbereich
    • Für alle Lieferungen und Leistungen gelten die nachstehenden allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
    • Abweichungen bedürfen unbedingt der Schriftform.
  2. Angebote
    • Angebote behalten 2 Monate ab Angebotsdatum ihre Gültigkeit.
    • Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung.
    • Maße sind nicht maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    • Die Angebotsunterlagen sind stets vertraulich zu behandeln und auf keinen Fall an dritte weiter zu geben.
    • Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht bleiben beim Malermeisterbetrieb Jäckel.
  3. Preise
    • Alle im Angebot aufgeführten Preise sind Netto und verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Zahlung
    • Bei Arbeitsbeginn ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes fällig.
    • Restzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.
    • Automatisches einleiten des gerichtlichen Mahnverfahrens spätestens 6 Wochen nach Rechnungsstellung.
    • Reiner Materialverkauf ist sofort fällig.
  5. Witterung
    • Werden Arbeiten witterungsbedingt unterbrochen, erfolgt die Wiederaufnahme binnen einer Woche nach Beendigung des Wetterhindernisses.
  6. Materiallieferung
    • Bei Rückgabe ganzer oder teilweiser Lieferungen durch uns, erfolgt eine Rückgabegebühr von 20% des Wertes und setzt unsere Zustimmung voraus.
  7. Abnahme
    • Die Abnahme der Leistung oder Lieferung, auch in sich abgeschlossene Teilleistungen- bzw. Lieferungen, hat nach Fertigstellung unverzüglich zu erfolgen.
    • Offensichtliche Mängel sind nach der Abnahme nicht mehr geltend zu machen.
    • Werden von uns erbrachte Leistungen vor der Abnahme durch den Auftraggeber oder durch Dritte beschädigt oder zerstört, so entfällt der Zahlungsanspruch nicht.
  8. Mängelrügen
    • Bei Mängelrügen muss dem Auftragnehmer unmittelbar Gelegenheit zur Prüfung an Ort und Stelle gegeben werden.
    • Bei berechtigten Mängelrügen muss dem Auftragnehmer Gelegenheit zur kostenlosen Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist einberaumt werden.